Rechtspsychologische Gutachtenpraxis

Christian T. Hampel



Rechtspsychologische Begutachtung im Strafrecht

Leistungen

Ich biete eine fristgerechte Erstellung von wissenschaftlich fundierten kriminalprognostischen Sachverständigengutachten.

Auftraggeber sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Sozialtherapeutische Anstalten, Maßregelvollzugskliniken, Behörden und Ministerien aus dem gesamten Bundesgebiet.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit als rechtspsychologischer Sachverständiger/Gutachter:

  • Kriminalprognostische Gutachten zu Fragen der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug bei zeitiger oder lebenslanger Freiheitsstrafe, dem Maßregelvollzug gem. § 63 sowie § 64 StGB oder der Sicherungsverwahrung gem. § 66 StGB (sog. Prognosegutachten bzw. Gutachten zur Legalprognose)
  • Gutachten zu Fragen der Eignung für die Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen (sog. Lockerungsgutachten)
  • Gutachten zu Fragen der Behandlungsindikation (bspw. zur Frage einer Therapieindikation gem. § 246a Abs. 2 StPO) und Behandlungsverläufen (sog. Behandlungsgutachten)
  • Gutachten zu Fragen der Vollzugsgestaltung und des Vollzugsverlaufs (bspw. in der

    Sicherungsverwahrung gem. § 119a StVollzG in Verbindung mit § 66c StGB)

Die Bearbeitungszeit für neue Aufträge beträgt derzeit sieben Monate (Stand 01.06.2023).

Bei der Erstellung von fachpsychologischen Sachverständigengutachten steht für mich Qualität an erster Stelle, die u.a. durch kontinuierliche Intervision und regelmäßige wissenschaftliche Fortbildung sichergestellt wird. Bei der Erstellung von Gutachten beachte ich die von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe verfassten „Empfehlungen für Prognosegutachten“ (NStZ 2019, 553 ff., 574 ff.), die aktuelle Rechtsprechung sowie aktuelle wissenschaftliche Standards.

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung als rechtspsychologischer Sachverständiger zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Eine Rückmeldung am selben oder nächsten Werktag wird zugesichert.




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