Schuldfähigkeitsgutachten
Mein Tätigkeitsspektrum umfasst ferner die fristgerechte Erstellung von wissenschaftlich fundierten Gutachten zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß §§ 20, 21 StGB sowie zu den Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß §§ 63, 64, 66 StGB.
Bei der Erstellung von Gutachten beachte ich die von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe verfassten „Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten“ (NStZ 2005, 57), die aktuelle Rechtsprechung sowie aktuelle wissenschaftliche Standards, denn Qualität steht für mich an erster Stelle.
Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung als rechtspsychologischer Sachverständiger zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Eine Rückmeldung am selben oder nächsten Werktag wird zugesichert.